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Versicherungsvertreter: der Vertreter muss die Interessen "seines " Arbeitgebers der Versicherungsgesellschaft vertreten. der Vertreter ist an die Weisungen des Versicherers gebunden. der Vertreter darf nur Produkte seines Arbeitgebers anbieten. Versicherungsmakler der Makler vertritt die Interessen seiner Kunden. der Makler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und somit unabhängig. der Makler kann aus einer Vielzahl von Versicherern die optimale Lösung für das jeweilig benötigte Angebot heraussuchen. Maklervertrag mit dem Kunden auf Wunsch kann ein Vertrag zwischen Makler und Kunden abgeschlossen werden. dieser beinhaltet die Regeln der Zusammenarbeit zwischen Makler und Kunden. Vergütung des Maklers der Makler erhält seine "Courtage" direkt vom Versicherer. die Arbeit des Maklers ist für den Kunden (Mandanten) kostenfrei.